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- Harms Forstdienstleistungen -

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

• Im Falle eines Bruchs oder Missbrauchs mündlicher oder schriftlicher Verträge und Absprachen durch den Auftragnehmer, behält sich der Auftraggeber ( Sebastian Harms Forstdienst und Holzkontor) das Recht vor, eine angemessene Vertragsstrafe zu verlangen. Die Höhe der Vertragsstrafe wird auf Grundlage der Schwere des Verstoßes und des Schadens, der aus dem Bruch resultiert, jedoch mindestens 30% (in Worten dreißig Prozent) vom Auftragsvolumen, festgelegt. Die Inanspruchnahme einer Vertragsstrafe schließt andere rechtliche Schritte, wie Schadensersatzansprüche, nicht aus.
• mit der Auftragsbestätigung gehen Sie mit uns eine vertragliche Bindung ein
• bei Beauftragung erfolgt eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des Auftragsvolumen, alternativ erfolgt eine andere schriftlich festgehaltene Bedingung
• Abrechnung der Holzsortimente bis 3,1 m im RM Polter ab 3,2 m im FM Polter
• Aufmaß erfolgt nur in Beisein von uns
• aufgrund unserer Dienstleistertätigkeiten sind die Rechnungen mit der Erstellung fällig, deshalb gewähren wir auch kein Skonto
• bei Zahlungsbedenken legen wir sofort das Unternehmenspfandrecht nach dem BGB auf das geleistete Holz und wird erst bei vollständiger Bezahlung gelöst
• sollte innerhalb dieser Zeit keine vollständige Zahlung erfolgen, wird das unter pfandstehende Holz von uns veräußert, unsere offene Forderungen abgezogen und die übriggebliebenen Forderungen den Auftraggeber in Rechnung gestellt
• für Schäden an Fremdeigentum wird durch uns keine Haftung übernommen

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